Allgemeine Geschäftsbedingungen
von look-at-me.ch, Yolanda Nacht-Bohler Fotografie
Version 1.3, Stand 01.11.2017
1. Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verein-barungen des Kunden mit der Fotografin Yolanda Nacht-Bohler,
look-at-me.ch wie zum Beispiel die durchgeführten Aufträge, Angebote, Konzepte, Gestaltungsvorschläge, Lieferungen und Leistungen (künftig Leistungen). Sie gelten für jede Schaffensphase und insbesondere auch für digital generierte Bilder.
- Der Kunde erklärt sich mit der Entgegennahme der Offerte und der Rückbestätigung der Reservierung mit allen Bedingungen der AGB vollumfänglich einverstanden.
- Im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten die AGB
für neue Aufträge ihre Gültigkeit, auch ohne jeweils neuerliche Genehmigung.
2. Handhabung der Aufnahmen und Bilddaten
2.1 Aufnahmen
- Der Kunde kauft mit dem Shooting oder der Reportage ausschliesslich die Dienstleistung (das Fotografieren). Bilder/Daten sind im Shooting Preis nicht inbegriffen. Sie werden separat verrechnet.
- Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen (Visagistin, Stylisten, Assistenten…) seiner Wahl einsetzen. Die Fotoapparate und -materialien sowie die sonstigen Geräte, die für die fotografische Arbeit nötig sind, werden vom Fotografen besorgt.
- Der Kunde ist verantwortlich, dass für die nötigen Locations
(Locations Release) und Models (Model Release) eine schriftliche Bewilligung eingeholt wurde. Diese müssen rechtzeitig zur
Verfügung stehen bzw. zugänglich sind.
- Bei Minderjährigen muss bei Akt-/Erotikaufnahmen ein Elternteil anwesend sein oder eine schriftliche Bestätigung vorhanden sein.
- Bei Klassenaufnahmen übernimmt die Lehrperson oder Schulleitung die Gewährleistung, dass das Einverständnis der Eltern für die Ablichtung ihres Kindes vorliegt.
2.2 Nachbestellung
- look-at-me.ch erstellt innert nützlicher Frist eine Vorauswahl der Rohdateien zusammen als PDF-Index oder via passwortgeschütztem Online-Shop.
- Die definitive Auswahl der Bilder kann durch den Kunden selbst erfolgen oder von look-at-me.ch getroffen werden.
- Die Bestellung wird schriftlich unter Angabe der Dateibezeichnungen gemacht. Die entsprechenden Produkte (Bilder, Daten, Bücher, Kalender, …) sowie die dafür erforderlichen Bearbeitungen werden gemäss vorgängiger Preisvereinbarung separat verrechnet.
- Jede Aufnahme wird bei Bestellung in Farbton, Kontrast, Ausschnitt sowie einfacher Retouche einzeln und von Hand optimiert. Störende Bildelemente (Studiolampen usw.) werden selbstverständlich entfernt. Aufwändige Retouchen wie bei schwarz-weiss Bildern bestimmte Partien farbig hervorgehoben (colorieren) werden nach Aufwand verrechnet.
- Rohdaten werden nicht ausgehändigt. look-at-me.ch gibt keine unbearbeiteten Bilder ab. Analog und digital hergestellte Bilder, insbesondere RAW-Dateien bleiben Eigentum von look-at-me.ch.
2.3 Archivierung
- Alle Bilddaten bleiben mindestens 5 Jahre bei look-at-me.ch archiviert, damit jederzeit nachbestellt werden kann.
2.4 Gutscheine und Spezialangebote
- Bei Gutscheinen für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden, müssen mit einem Preisaufschlag rechnen. Dieser muss zusätzlich bezahlt werden.
- Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes eingelöst werden.
3 Verwendung der fotografischen Arbeiten durch den Kunden
3.1 Nutzungsrechte der Kunden / Rechte Dritter
- Der Kunde kauft mit dem Erstehen der Bilder nicht das Urheberrecht. Das Nutzungsrecht erhält er nur für den Privatgebrauch (Facebook, Bewerbungen, Familie, Freunde…).
- Das Nutzungsrecht ist für den kommerziellen/gewerblichen Gebrauch (Zeitung, Plakate, Bücher, …) nicht erlaubt. Es kann aber vom Kunden für einen vereinbarten Zweck verwendet oder für eine bestimmte Zeit und Nutzung gemietet werden.
3.2 Copyright
- Beim Bildmaterial vom Fotografen handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des URG (Bundesgesetz über das Urheberrecht vom 9. Oktober 1992). Deshalb beansprucht er für alle Aufnahmen sämtliche sich aus dem gesetzlichen, urheberrechtlichen Schutz ergebenen Exklusivrechte.
- Das Urheberrecht kann weder verkauft noch vermietet werden.
- Der Kunde trägt die Verantwortung für die korrekte Betextung des Bildmaterials bei Publikationen. Der Name des Fotografen ist grundsätzlich bei jeder Wiedergabe zu nennen. „Copyright look-at-me.ch, Yolanda Nacht-Bohler Fotografie“
- Wird der Name nicht genannt oder bei vereinbarungswidriger Verwendung, so kann das vereinbarte Honorar als Entschädigung um 25-100% erhöht werden.
- Druckauflagen bis 500 Exemplare sind erlaubt, bei Publikationen über 2`000 Exemplaren beträgt der Zuschlag zusätzlich nochmals
+ 100% des Shootingpreises.
- Veränderungen des Bildmaterials durch analoges oder digitales Composing bzw. Montage zur Herstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von look-at-me.ch gestattet. Das Bildmaterial darf weder abgezeichnet, noch nachgestellt fotografiert oder als Motiv im Bild verwendet werden.
3.3 Veröffentlichung / Bildrecht zu Werbezwecken durch look-at-me.ch
- Bei entsprechender schriftlicher Vereinbarung erhält die Fotografin, als Urheberin, das Recht, einzelne Bilder kostenlos zu Werbe-zwecken verwenden zu dürfen (z. B. Schaufensteraushänge, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook). Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von der Fotografin.
- look-at-me.ch anerkennt das Persönlichkeitsrecht des Kunden. Es werden keine Bilder ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Kunden ausgestellt. Die Diskretion und Datenschutz der Kundendaten ist bei look-at-me.ch selbstverständlich.
- Der Kunde hat kein Anrecht auf Wettbewerbs- oder andere Einnahmen, welche möglicherweise durch die Bilder entstehen könnten. Diese gehören alleine und vollumfänglich look-at-me.ch.
- look-at-me.ch vergewissert sich vor der Veröffentlichung, dass ich keine Rechte Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt werden.
4. Ablauf
4.1 Lieferfristen
- Bildabzüge, Poster, Fotobücher, Kalender und ähnliche Produkte werden beim Fachlabor bestellt. Die Liefertermine werden rechtzeitig abgeklärt und dem Auftragsgeber mitgeteilt. Generell beträgt die Lieferfrist von Bildern und Daten zwischen zehn und fünfzehn Arbeitstagen ab Bestelldatum, Bildbüchern, Kalendern und ähnliche Produkte dauern zwischen 3-8 Wochen. Hochzeitsbücher dauern ungefähr drei Monate und werden erst ans Labor weitergeleitet
nach der „Gut-zum-Druck“ Kontrolle des Kunden.
- Die Lieferfrist kann eventuell verkürzt werden, allerdings mit Expresszuschlägen.
4.2 Zahlung / Kosten
- Sofern keine kurzfristigen zusätzlichen Dienstleistungen gebucht werden, gilt der offerierte Preis.
- Bei einer Buchung der Shootings ist eine Akontozahlung von CHF 150 zu überweisen.
- Bei Vertragsunterzeichnungen bei Grossaufträgen wie Hochzeit oder Event, wird eine Anzahlung von CHF 800-2000 verlangt. Der Vertrag
ist rechtsgültig, sobald eine Anzahlung von 1/3 der Endkosten an
look-at-me.ch überwiesen ist. Der Restbetrag wird bei der Abgabe
der Ergebnisse oder Erfüllung der Leistungen fällig.
- Post oder Kuriersendungen werden erst ausgelöst, wenn der Restbetrag im Voraus beglichen wurde.
- Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen, wie bspw. Honorare für Hilfspersonen und Modelle sowie Ausrüstungs-mieten, Kosten für Mietstudio, Aufnahmelocations, Requisiten, Reisekosten, Spesen, etc. sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
- look-at-me.ch ist nicht Mwst-pflichtig.
4.3 Mahnung
- Der Auftraggeber ist für die Bezahlung der erteilten Aufträge in jedem Fall haftbar, auch wenn die geleistete Arbeit an Dritte verrechnet wird.
- Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/ Jahr
und Mahngebühren von CHF 10 für die erste Mahnung und CHF 20
für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben. Danach werden rechtliche Schritte eingeleitet.
4.4 Abmeldung / Terminverschiebung
- Ist der Kunde am vereinbarten Termin verhindert und kann diesem nicht Folge leisten, ist er verpflichtet, dies dem Fotografen telefonisch oder in schriftlicher Form mitzuteilen.
- Bei Shooting-Absagen gelten folgende Regeln:
1 Woche vor dem Shooting = keine Kosten
3 Tage vor dem Shooting = 50% vom Shootingpreis
Keine Abmeldung = 100% vom Shootingpreis
- Bei Reportagen gelten folgende Regeln:
2 Monate vor der Reportage = keine Kosten, ausser ein Anspruch auf
Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl Drittkosten).
1 Monat vor der Reportage = 50% von den Reportagekosten
1 Woche vor der Reportage und keine Abmeldung = 100% von den Reportagekosten
4.5 Reklamationen
- Beanstandungen (über Inhalt, Qualität, Zustand der Ware, Korrekturen von Rechnungen) kann der Auftraggeber nur
innerhalb 6 Tagen nach Erhalt der Aufnahmen schriftlich bemängeln. Ansonsten gilt der Auftrag als genehmigt und
es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
- Dem Kunden steht ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung nach erfolgter Rückgabe des mangelhaften Produktes zu.
4.6 Referenzen
- Die Fotografin hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Kunden, auf die Zusammen-arbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.
5 Allgemeine Haftung
- look-at-me.ch verpflichtet sich, zu sorgfältiger Handhabung und Aufbewahrung von Bilddaten. Im Fall von Datenverlust oder Datendiebstahl wird keine Haftung übernommen und es besteht kein Kundenanspruch auf Schadensersatz.
- Für die sachgemässe Verpackung bei Transporten ist look-at-me.ch zuständig. Versandkosten und dadurch anfallende Spesen werden verrechnet. Die Lieferung per Transport erfolgt auf Gefahr des Kunden.
- Der Ort, an dem das Shooting (Fotografieren) stattfinden soll, ist die Wahl des Kunden, auch dann, wenn die Idee oder der Vorschlag von look-at-me.ch unterbreitet wird. Beide Parteien betreten die Örtlichkeiten auf eigenes Risiko. look-at-me.ch übernimmt keinerlei Haftung für allfällige Personen- oder Sachschäden, die am Ort der Durchführung und/oder dem Hin- oder Rückweg entstehen, soweit kein direktes Verschulden durch Mitarbeiter von look-at-me.ch vorliegen. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschliesslich, Schäden durch äussere Einflüsse sowie durch das Verhalten des Auftraggebers. Die Fotografin ist berechtigt, vorgeschlagene Örtlichkeiten abzulehnen.
- Soweit Dienste Dritter, wie insbesondere von Colorlabors in Anspruch genommen werden müssen, haftet look-at-me.ch gegenüber dem Kunden nur in dem Umfang, in welchem diese Dritten gegenüber dem Kunden haften.
- Falls diese Verpflichtungen (siehe Punkt 2.1, 3.Absatz) verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurückzuerstatten. Bei Ansprüchen gegen den Fotografen seitens Dritter, die dem Kunden ihre Einwilligung zur Verwendung des Bildmaterials gegeben haben, übernimmt der Kunde im Streitfall Schadenersatzforderungen und Prozesskosten.
- Für Schädigungen wegen Veröffentlichungen von portraitierten Personen, übernimmt look-at-me.ch keine Haftung.
- Die Beweiserbringung obliegt dem Kunden.
- Jede weitere Haftung der Fotografin wird ausdrücklich ausgeschlagen.
6. Schlussbestimmungen
- Auf das Vertragsverhältnis mit dem Kunden ist ausschliesslich
Schweizer Recht anwendbar. look-at-me.ch behält sich das Recht vor, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern.
- Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz der
Fotografin.